(1) Das Dekret des Landeshauptmanns vom 29. März 2021, Nr. 10, in geltender Fassung, ist aufgehoben.
(1) Dieses Dekret tritt am 20. Oktober 2023 in Kraft.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.