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1. die Richtlinien zur Vergabe der Lehrlingsprämie laut Anlage A, zu genehmigen.
2. Die Richtlinien laut Anlage A zu diesem Beschluss gelten für alle Anträge, die ab dem Zeitraum, ab dem der spezifische E-government Dienst der Landesverwaltung online ist und bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden.
3. Den eigenen Beschluss Nr. 536 vom 2. August 2022 zu widerrufen. Die mit diesem Beschluss genehmigten Richtlinien gelten weiterhin für jene Anträge, die eingereicht wurden und deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist.
Dieser Beschluss wird gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, in geltender Fassung, im Amtsblatt der Region veröffentlicht.