1. Anträgen auf ordentliche Beiträge für kulturelle Tätigkeiten sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) letzter genehmigter Rechnungsabschluss,
b) kurzer Tätigkeitsbericht zum vorhergehenden Jahr,
c) Tätigkeitsprogramm des Bezugsjahres, mit Angabe der Ziele, der Zielgruppen, des Ortes und des Zeitraums, der eingebundenen Personen, der Kooperationspartner, der Kommunikationsmittel,
d) detaillierter Kostenvoranschlag,
e) Finanzierungsplan, mit genauer Angabe der finanziellen Mittel laut Artikel 10,
f) Zeitplan für die Tätigkeiten.
2. Anträge auf Zuweisung für die ordentliche Tätigkeit müssen folgende Unterlagen und Angaben enthalten:
a) letzte genehmigte Jahresabschlussrechnung (Haushaltsbilanz),
b) ausführlicher Tätigkeitsbericht zum vorhergehenden Jahr,
c) Tätigkeitsprogramm des Bezugsjahres, mit Angabe der Ziele, der Zielgruppen, des Ortes und des Zeitraumes, der eingebundenen Personen, der Kooperationspartner und der Kommunikationsmittel,
d) detaillierter Kostenvoranschlag,
e) Finanzierungsplan, mit genauer Angabe der finanziellen Mittel laut Artikel 10,
f) Zeitplan für die Tätigkeiten,
g) Namen der Mitglieder des Rechnungsprüferkollegiums samt Hinweis auf die Eintragung ins Berufsverzeichnis,
h) Name der oder des Verantwortlichen für die Buchhaltung,
i) Haushaltsvoranschlag der Organisation, gestaffelt nach Jahren, falls eine mehrjährige Zuweisung beantragt wird,
j) Bericht des Rechnungsprüferkollegiums über die ordnungsgemäße Geschäftsgebarung der Organisation,
k) Erklärung des oder der im Berufsverzeichnis eingeschriebenen Rechnungsprüfers/Rechnungsprüferin über die Ordnungsmäßigkeit der getätigten Ausgabe und ihre Rückführbarkeit auf die genehmigte Zuweisung und auf das genehmigte Tätigkeitsprogramm (ab dem zweiten Jahr der Gewährung).
3. Anträgen auf Projektbeiträge der Organisationen sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) detaillierte Beschreibung des Projekts,
b) detaillierter Kostenvoranschlag,
c) Finanzierungsplan, mit genauer Angabe der finanziellen Mittel laut Artikel 10,
d) Zeitplan für die Tätigkeiten.
4. Bei den Anträgen auf mehrjährige Förderungen laut Artikel 9 müssen sich die Unterlagen auf die einzelnen Jahre beziehen, für die die Förderung beantragt wird.
5. Anträge auf Investitionsbeiträge müssen folgende Unterlagen und Angaben enthalten:
a) Investitionsprogramm,
b) detaillierter Kostenvoranschlag,
c) Finanzierungsplan, mit genauer Angabe der finanziellen Mittel laut Artikel 10,
d) Beginn der Arbeiten/der Investitionstätigkeit,
e) Zeitplan für die Umsetzung der geplanten Investition,
f) bei größeren Investitionen in Immobilien: Beschreibung der zu erwartenden Führungskosten samt geplanter finanzieller Deckung.
6. Anträgen auf ergänzende Beiträge sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) Begleitbericht, in dem die Notwendigkeit oder die Zweckmäßigkeit eines ergänzenden Beitrags begründet wird,
b) neuer Kostenvoranschlag,
c) neuer Finanzierungsplan, mit genauer Angabe der finanziellen Mittel laut Artikel 10,
d) Zeitplan für die Tätigkeiten.
7. Bei Erstanträgen müssen die Organisationen auch eine Kopie des Gründungsaktes und der Satzung vorlegen. Eventuelle Änderungen des Gründungsaktes und Satzungsänderungen müssen dem zuständigen Amt mitgeteilt werden.
8. Anträgen auf Beiträge für Projekte seitens Kunstschaffender, Anträgen auf Beihilfen für Kunstschaffende und Anträgen auf Arbeitsstipendien sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) ausführliche Beschreibung des geplanten Vorhabens,
b) detaillierter Kostenvoranschlag,
c) Finanzierungsplan, mit genauer Angabe der finanziellen Mittel laut Artikel 10,
d) Zeitplan für die Tätigkeiten,
e) Lebenslauf, aus dem die künstlerische Ausbildung und Laufbahn hervorgehen;
9. Dem Antrag auf ein Arbeitsstipendium ist zudem eine Ersatzerklärung beizulegen, aus der die Einschreibung bei der betreffenden Weiterbildungseinrichtung hervorgeht, oder die entsprechende Einladung.