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1. die folgenden Änderungen der "Kriterien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung der Jugendarbeit, der Weiterbildung und der Kenntnis von Deutsch als Zweit- und Fremdsprache sowie des öffentlichen Bibliothekswesens der italienischen Sprachgruppe", wie sie in den Anlagen zum eigenen Beschluss Nr. 1049 vom 14. September 2021 aufgeführt sind, für das Jahr 2023 zu genehmigen,
a) die Mindestteilnehmerzahl gemäß Artikel 5, Absatz 5 des Beschlusses 1049 vom 14.09.2021 der Abteilung Italienische Kultur (Anhang C - Weiterbildung) wird von acht auf fünf reduziert.
b) die Mindestteilnehmerzahl gemäß Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe a.1 des Beschlusses 1049 vom 14.09.2021 der Abteilung Italienische Kultur (Anhang D - Zweisprachigkeit und Fremdsprachen) wird von acht auf fünf reduziert;
Dieser Beschluss wird gemäß Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 28 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, in geltender Fassung, im Amtsblatt der Region veröffentlicht.