(1) In Artikel 10 Absatz 2 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 23. Dezember 2022, Nr. 31, werden die Wörter: „laut Artikel 8 Absätze 2, 4 und 5“ durch die Wörter: „laut Artikel 8 Absatz 2“ ersetzt.
(1) Dieses Dekret tritt am Tag nach seiner Kundmachung im Amtsblatt der Region in Kraft.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.