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1. Im Rahmen eines Pilotversuchs wird ab dem Schuljahr 2023/24 an einigen ladinischen Grundschulen die Stundentafel gemäß Rahmenrichtlinien des Landes für die ladinischen Grund- und Mittelschulen, genehmigt mit Beschluss der Landesregierung vom 27. April 2009, Nr. 1182, durch die Stundentafel gemäß Anlage A ersetzt. Die Anlage A ist integrierender Bestandteil dieses Beschlusses.
Nach Rücksprache mit den einzelnen Schuldirektionen legt die Landesdirektorin der ladinischen Kindergärten und Schulen mit Dekret fest, welche Schuldirektionen bzw. Schulstellen sich am Pilotversuch beteiligen.
2. Der Pilotversuch wird zu Beginn des Schuljahres 2023/24 aufgenommen und endet am Ende des Schuljahres 2024/25.
Vor Beginn des Schuljahres 2025/2026 nimmt die Landesregierung die für die Anpassung an die Bestimmungen gemäß Gesetz Nr. 234/2021 notwendigen Änderungen an den Rahmenrichtlinien des Landes für die ladinischen Grund- und Mittelschulen ( Beschluss der Landesregierung Nr. 1182/2009) vor.
3. Die zusätzlichen Kosten für die Durchführung des Pilotversuchs und die Erhöhung des Jahresstundenkontingents des Unterrichtsfaches „Bewegung und Sport“ an einigen ladinischen Grundschulen werden mit den der Ladinischen Bildungs- und Kulturdirektion im Rahmen der jährlichen aus dem Haushalt der Provinz zur Verfügung gestellten Ressourcen gedeckt.
4. Dieser Beschluss wird an das Bildungsministerium zwecks Einholung des Gutachtens im Sinne von Art. 9 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 10. Februar 1983, Nr. 89, in geltender Fassung, weitergeleitet.
5. Der vorliegende Beschluss wird nach Abschluss des Verfahrens laut Art. 9 des DPR Nr. 89/1983 gemäß Art. 4 Absatz 1 Buchstabe d) des Regionalgesetzes vom 19. Juni 2009, Nr. 2, im Amtsblatt der Region veröffentlicht, da die entsprechende Maßnahme an die Allgemeinheit gerichtet ist.