1. Almen sind alle natürlichen Dauerweideflächen, welche im Betriebsbogen der landwirtschaftlichen Unternehmen (LAFIS) sowie im entsprechenden Handbuch als Alpe ausgewiesen sind und die jährlich mindestens 60 Tage lang beweidet werden, einschließlich der für die Alpung nötigen dazugehörenden Strukturen.