1. Der Beitragsantrag, für den die Stempelsteuer ordnungsgemäß entrichtet wurde, kann bis zum 31. März und 31. Juli eines jeden Jahres bei der Landesabteilung Mobilität ausschließlich auf telematischem Weg eingereicht werden. Beitragsanträge können nicht zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember eingereicht werden.
2. Private Rechtssubjekte können alle zwei Jahre einen Beitragsantrag stellen.
3. Der Antrag ist auf dem von der Landesabteilung Mobilität bereitgestellten Formular zu stellen und muss vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellers/der Antragstellerin unterschrieben sein. Der Antrag muss in jedem Fall vor Beginn der Tätigkeit eingereicht werden, für die der Beitrag beantragt wird.
4. Der Antrag enthält:
a) eine Beschreibung der Tätigkeit,
b) die Angabe des/der Projektverantwortlichen und im Falle von öffentlichen Rechtssubjekten den CUP Kodex,
c) den detaillierten Kostenvoranschlag, unterteilt nach Art der Ausgabe,
d) den Finanzierungsplan,
e) den Tätigkeitsbeginn und den Zeitplan für die Umsetzung der Tätigkeit mit Angabe der betreffenden Ausgaben nach Bezugsjahr,
f) die Erklärung über den abzugsfähigen und den nicht abzugsfähigen Teil der Mehrwertsteuer,
g) die Erklärung, mit der sich der Antragsteller/die Antragstellerin verpflichtet, die Lieferungen, Dienstleistungen und Arbeiten unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, Angemessenheit und Transparenz zu vergeben,
h) die Erklärung, dass der Antragsteller/die Antragstellerin für dieselbe Tätigkeit keine sonstigen Förderungen von anderen öffentlichen Verwaltungen erhält,
i) im Falle von Unternehmen: die Erklärung über die Größe des Unternehmens inklusive Handelskammerauszug,
l) im Falle des Ankaufs von Fahrradabstellanlagen: die Unterlagen, aus denen die technischen Merkmale laut Artikel 15 Absatz 4 hervorgehen.
5. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Aufforderung zur Vervollständigung seitens des zuständigen Landesamtes ergänzt werden, werden archiviert.