1. Ziel dieser Maßnahme ist die versuchsweise Förderung des Erwerbs von prothetischen Behelfen für die Ausübung individueller motorischer oder amateursportlicher Aktivitäten zugunsten von Menschen mit körperlicher Behinderung, um deren Fähigkeiten zu erweitern und deren Lebensqualität zu verbessern.
2. Die in diesen Kriterien genannten prothetischen Behelfe dienen:
a) der Überwindung der motorischen Einschränkungen der Person mit Behinderung, die in der Lage ist, individuelle Amateursportarten auszuüben;
b) der Erreichung und Verbesserung des Potenzials der Person in Bezug auf ihre Möglichkeiten der sozialen und sportlichen Integration.