1. Die Anträge um Eintragung in das Landesverzeichnis werden mittels eigenem Formblatt beim jeweiligen Amt für Kultur innerhalb 31. März eines jeden Jahres eingereicht.
2. Die Verfahrensdauer ist mit 90 Tagen festgesetzt, welche ab dem Termin gemäß Absatz 1 beginnt.
3. Die antragstellende Person muss dem Formblatt gemäß Absatz 1 den eigenen Lebenslauf beilegen und die Unterlagen, welche die Professionalität der künstlerischen Tätigkeit belegen.