1. Die Gewährung der Förderungen laut diesen Richtlinien erfolgt im Rahmen der in den entsprechenden Haushaltskapiteln bereitgestellten Mittel. Reichen die zur Verfügung gestellten Mittel nicht aus, können die Förderungssätze gekürzt werden oder werden die Förderungsanträge von Amts wegen archiviert. Die Auswahl der von Amts wegen archivierten Anträge erfolgt nach dem chronologischen Kriterium für Förderungsanträge, die gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a), b) und c) bewertet werden. Bei Anträgen, die gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben d), e), f), g), h) und i) bewertet werden, werden die Projekte, die bei der Bewertung eine niedrigere Punktzahl erreichen, archiviert.