1. Wird nach der Auszahlung einer Förderung festgestellt, dass die erforderlichen Voraussetzungen fehlen, falsche Erklärungen abgegeben, notwendige Informationen vorenthalten oder Verpflichtungen nicht erfüllt wurden, wird die Förderung widerrufen und muss zuzüglich der gesetzlichen Zinsen vom Auszahlungsdatum an rückerstattet werden.