1. Am Ende des Projektes übermittelt der Sanitätsbetrieb dem zuständigen Amt der Autonomen Provinz Bozen einen Bericht aus dem hervorgeht:
- die Gesamtzahl der eingereichten Anträge;
- die Gesamtzahl der zugelassenen und bezuschussten Anträge, aufgeschlüsselt nach Hilfsmittel und Prothesen und den entsprechenden Beträgen;
- die Anzahl der Ausschlüsse;
- eventuell vorhandene verfügbare Rückstände;
- das System der Rechnungslegung zur Erfassung der erwarteten mittel- und langfristigen Ergebnisse der Erprobung.