(1) Der Absatz 1 Buchstabe b) von Artikel 21 des Bereichskollektivvertrags vom 22.10.2009 erhält folgende Fassung:
„Der Fonds für die Ergebniszulage wird für das Jahr 2023 sowie für die Folgejahre auf 2.476.000,00 Euro, Sozialabgaben zu Lasten des Sanitätsbetriebes inbegriffen, festgelegt.“