1. Der vom Konzessionär während der Konzessionsdauer jährlich zu entrichtende Betrag für den Umweltausgleich und die nachhaltige Raumentwicklung setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen:
- einem Fixbetrag (anlagespezifischer Betrag),
- einem variablen Betrag (Teil des Angebots).
Gesamtbetrag = Fixbetrag + variabler Betrag
2. Der Fixbetrag wird wie folgt berechnet:
Fixbetrag(n) = Jahresmittelwert des PUN(n-1) [€/MWh] ● mittlere jährliche Nennleistung [MW] ● 1000 [h]
PUN(n-1): Jahresmittelwert des nationalen Durchschnittseinheitspreises für elektrische Energie (PUN) bezogen auf das Vorjahr − festgelegt von der Gesellschaft „Gestore dei Mercati Energetici S.p.A.“ − oder eines anderen gleichwertigen Indikators [€/MWh]
n: Bezugsjahr
3. Der variable Betrag wird folgendermaßen berechnet:
Variabler Betrag = {Energetische Jahresproduktion [MWh] ● Jahresmittelwert des PUN(n-1) [€/MWh] ● (1+X)} / 100
4. Der Wert X ist Teil des Angebots. Der Bewerber hat in den Bewerbungsunterlagen für die Erlangung der Konzession eine Zahl anzugeben, die größer als Null sein muss.
5. In den Fällen, in denen staatliche Vorschriften Korrekturen zur Begrenzung der Gewinne vorsehen, wird der durch die staatliche Gesetzgebung festgelegte Wert angenommen.