1. Auf Almen ist die ständige Behirtung, auch mit Hütehunden, nach vernünftigem Ermessen nicht möglich, weil technisch und wirtschaftlich nicht zumutbar, wenn mindestens einer der nachfolgenden Punkte zutrifft, das heißt
a) aus Gründen des Arbeitsschutzes für eine durchgehende Behirtung nicht mindestens 2 Hirten vorhanden sind;
b) Hirtenunterkünfte mit Koch- und Schlafgelegenheit in der Nähe der Weidezone fehlen;
c) die Herdengröße bei Schafen oder Ziegen unter 500 Stück liegt;
d) es sich um Rinderherden handelt;
e) sich die Herde aus Tieren von mehr als 10 Viehhaltern zusammensetzt und damit die Weideführung unverhältnismäßig erschwert wird.