1. Auf Almen ist der Einsatz von Herdenschutzhunden nach vernünftigem Ermessen nicht möglich, weil technisch und wirtschaftlich nicht zumutbar, wenn mindestens einer der nachfolgenden Punkte zutrifft, das heißt
a) im Freien gehaltene Hunde nicht über eine ihrer Größe entsprechende trockene, vom Erdboden isolierte Unterkunft verfügen, die sie gegen Witterungseinflüsse schützt;
b) Behirtung, Hirtenunterkünfte und Weideführung fehlen;
c) die Herdengröße bei Schafen oder Ziegen unter 500 Stück liegt;
d) es sich um Rinderherden handelt;
e) Wanderwege Weideflächen queren und es zu Konflikten von Herdenschutzhunden mit Wanderern und Radfahrern, auch mit Hunden, kommen kann.
f) sich die Herde aus Tieren von mehr als 10 Viehhaltern zusammensetzt und damit die Weideführung unverhältnismäßig erschwert wird.