Dekret des Landeshauptmanns vom 1. August 2016, Nr. 221)
Änderung der Durchführungsverordnung zu den Verfahren für die Bevorschussung von Tarifbeteiligungen an stationäre Seniorendienste und Aufhebung der Durchführungsverordnung im Bereich Sozialvorkehrungen für Betagte
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