1. Für die in diesen Kriterien vorgesehenen Beiträge werden jährlich 5 Prozent von der Gesamtsumme bereitgestellt, die für die Förderung der Anstellungen von Personen mit Behinderung verfügbar ist. Wenn der bereitgestellte Betrag nicht voll verwendet wird, wird die Restsumme für die Vergabe von Beiträgen für die Anstellung von Personen mit Behinderung verwendet.
2. Der Beitrag wird auf der Grundlage des Kostenvoranschlages oder der effektiv vom privaten Arbeitgeber oder von der privaten Arbeitgeberin vorgenommenen Ausgaben berechnet. Es gelten folgende Kriterien:
a) Ist der Betrag der effektiv vorgenommenen Ausgaben höher als der im eingereichten Kostenvoranschlag angegebene, so ist für die Berechnung des Beitrages der Kostenvoranschlag ausschlaggebend.
b) Ist der im eingereichten Kostenvoranschlag angegebene Betrag höher als der der effektiv vorgenommenen Ausgaben, so ist für die Berechnung des Beitrages die Endrechnung ausschlaggebend.
3. Der Beitrag wird in folgendem Ausmaß gewährt:
a) Bei Mehrkosten bis zu 1.500,00 Euro: der gesamte Betrag,
b) Bei Mehrkosten von über 1.500,00 Euro bis zu 13.000,00 Euro: 1.500,00 Euro + 25 % des Restbetrags,
c) Bei Mehrkosten von über 13.000,00 Euro: 4.500,00 Euro + 5%, der Differenz zwischen der getätigten Ausgabe und 13.000,00 Euro.
4. Die Beträge werden ab 0,5 Euro auf den nächsten vollen Euro aufgerundet und unter 0,5 Euro auf den nächsten vollen Euro abgerundet.