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1. dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb im Auftrag des Landes die Auszahlung der Vergütung an die Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin sowie an die Kinderärztinnen und Kinderärzte freier Wahl, welche im Rahmen der Sonderausbildung in Allgemeinmedizin Tutorentätigkeit ausüben, gemäß dem Landesgesetz vom 14. November 2002, Nr. 14, dem Zusatzvertrag für die Regelung der Beziehungen mit den Ärzten für Allgemeinmedizin, welcher mit Beschluss der Landesregierung vom 28.07.2015, Nr. 891 genehmigt wurde, und dem Vertrag auf Landesebene für die Regelung der Beziehungen mit den Kinderärztinnen und Kinderärzten freier Wahl, welcher am 15. September 2008 auf der Grundlage des Beschlusses der Landesregierung vom 8. September 2008 Nr. 3246, unterzeichnet wurde, übernimmt,
2. aus den in den Prämissen angeführten Gründen den eigenen Beschluss vom 31.05.2016, Nr. 618 zu widerrufen und festzusetzen, dass Ärztinnen und Ärzte in Allgemeinmedizin für die Tutorentätigkeit 150,00 Euro zuzüglich MwSt. pro Ausbildungswoche zustehen,
3. den Betrag von Euro 39.600,00 Euro, zuzüglich MwSt. von 22%, für einen Gesamtbetrag von Euro 48.312,00 an den Südtiroler Sanitätsbetrieb zuzuweisen und auf dem Kapitel U13011.0120 des Gebarungsplanes des Haushaltsvoranschlages 2016 zweckzubinden