1. Der Antrag auf Entschädigung wird vom Landesamt für den Nationalpark Stilfserjoch überprüft und bearbeitet.
2. Ist der Antrag unvollständig, fordert das zuständige Amt schriftlich die fehlenden Unterlagen oder Angaben an.
3. Wird der Antrag innerhalb von 15 Tagen ab der Aufforderung nicht vervollständigt, so wird er von Amts wegen archiviert.
4. Das zuständige Amt kann weitere Unterlagen anfordern, die zur genaueren Überprüfung des Schadensfalls für notwendig erachtet werden.
5. Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, können die erlittenen Wildschäden bis zu 100 Prozent erstattet werden.
6. Das Amt für den Nationalpark Stilfserjoch zahlt die Entschädigungen im Rahmen der Ausgaben aus, zu denen es auf der Grundlage gesetzlicher Maßnahmen ausdrücklich ermächtigt ist.
7. Anträgen auf Entschädigung, die nicht den Vorgaben dieser Richtlinien entsprechen, wird nicht stattgegeben.