1. Der Vorbereitungskurs gliedert sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil, hat eine Dauer von mindestens 120 Ausbildungsstunden und umfasst:
a) Grundwissen zur Leitung von Wanderungen, wie z.B. Tourenplanung, Rhetorik und Kommunikation, Instrumente für die Berufspraxis, Praxis Wandertechnik, Praxis Tourenleitung, Praxis Führungsdidaktik,
b) Landeskunde, wie z.B. typische Südtiroler Produkte, Geographie, Heimatkunde,
c) Meteorologie, Schnee- und Lawinenkunde,
d) Natur und Umwelt, wie z.B. Dolomiten UNESCO Welterbe und Schutzgebiete, Flora und Fauna Südtirols,
e) Notfallmanagement und Gesundheit, Verletzungen und Erste Hilfe,
f) Betriebsführung und Marketing.
2. Der Kurs gilt als besucht, wenn der Teilnehmer oder die Teilnehmerin an 90 Prozent der vorgesehenen Stunden teilgenommen hat.
3. Die Kursveranstalter können Teilnehmende für bestimmte Fächer laut Absatz 1 vom Kursbesuch samt entsprechender Prüfung freistellen, wenn sie eine entsprechende Ausbildung nachweisen können.