(1) Mit vorläufig vollstreckbarem Urteil Nr. 12/2016 hat das Landesgericht Bozen, das Land Südtirol zur Rückerstattung an die Gesellschaft Reale Mutua di Assicurazioni des Betrages von 82.445,40 Euro, zuzüglich der Zinsen, und zur Erstattung der Verfahrenskosten zugunsten derselben in Höhe von 10.000,00 Euro, für Barauslagen in Höhe von 283,00 Euro, zuzüglich der Nebenkosten laut Gesetz, sowie der anfallenden weiteren Anschlusskosten, verurteilt.
(2) Das rückzuerstattende Kapital und die bis zum 30.03.2016 berechneten Zinsen (5.906,71 Euro) belaufen sich auf insgesamt 88.352,11 Euro und diese Ausgabe ist durch das durch das Programm 0106, bezeichnet als „Institutionelle Allgemein- und Verwaltungsdienste - Ausbildungs-Hilfsdienste“, des Haushaltsvoranschlages des Landes 2016-2018 ausreichend gedeckt.
(3) Die Schuld für die Prozesskosten umfasst 10.000,00 Euro für Prozesskosten, 283,00 Euro für Barauslagen, 1.500,00 Euro für allgemeine Kosten in Höhe von 15 Prozent, 460,00 Euro für den Beitrag für die Vorsorgekasse der Rechtsanwälte in Höhe von 4 Prozent, 2.631,20 Euro für die MwSt. in Höhe von 22 Prozent und beläuft sich somit auf insgesamt 14.874,20 Euro.
(4) Die Ausgabe von 14.874,20 Euro ist durch das Programm 0111, bezeichnet als „Andere allgemeine Dienste“, des Haushaltsvoranschlages des Landes 2016-2018 ausreichend gedeckt.