(1) Die Einnahmen, die im Haushaltsjahr 2015 für dieses festgestellt wurden, betragen 5.952.177.630,89 Euro.
(2) Die aktiven Rückstände, die bei Abschluss des Haushaltsjahres 2014 auf 3.596.468.502,37 Euro festgestellt wurden, belaufen sich, aufgrund der Mehr- und Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2015, auf 3.517.444.472,66 Euro.
(3) Die aktiven Rückstände am 31. Dezember 2015 betragen insgesamt 4.109.381.959,75 Euro; davon betreffen 1.313.814.868,34 Euro noch einzuhebende Beträge aus dem Haushaltsjahr 2015 und 2.795.567.091,41 Euro noch einzuhebende Beträge aus den vorhergehenden Haushaltsjahren.
(1) Die Ausgaben, die im Haushaltsjahr 2015 für dieses zweckgebunden wurden, betragen 5.940.430.218,90 Euro.
(2) Die passiven Rückstände, die bei Abschluss des Haushaltsjahres 2014 auf 3.740.401.878,27 Euro festgestellt wurden, belaufen sich aufgrund von Einsparungen, verwaltungsmäßigem Verfall und Verjährung, die im Laufe des Haushaltsjahres 2015 eingetreten sind, auf 3.580.405.371,73 Euro.
(3) Die passiven Rückstände am 31. Dezember 2015 betragen insgesamt 4.348.925.304,34 Euro; davon betreffen 1.978.460.844,84 Euro noch auszuzahlende Beträge aus dem Haushaltsjahr 2015 und 2.370.464.459,50 Euro noch auszuzahlende Beträge aus den vorhergehenden Haushaltsjahren.
(1) Der Überschuss des Haushaltsjahres 2015 beträgt nach der folgenden Berechnung 305.966.191,40 Euro:
(in Euro)
Kassenbestand am 1.1.2015
357.179.678,48
Einhebungen
5.360.240.143,80
5.717.419.822,28
Zahlungen
(-)
5.171.910.286,29
Kassenbestand am 31.12.2015
545.509.535,99
Aktive Rückstände
4.109.381.959,75
4.654.891.495,74
Passive Rückstände
4.348.925.304,34
Überschuss des Haushaltsjahres 2015
305.966.191,40
(1)Die Vermögenslage des Landes bei Abschluss des Haushaltsjahres 2015 ist die folgende:
Forderungen am 1.1.2015
5.652.839.701,43
Erhöhungen
7.025.006.104,26
Verminderungen
6.208.722.840,50
am 31.12.2015
6.469.122.965,19
Produzierte Vermögensgüter am 1.1.2015
7.476.939.788,68
399.009.824,05
436.134.404,72
7.439.815.208,01
Nichtproduzierte nichtfinanzielle Vermögensgüter
am 1.1.2015
656.385.539,51
66.548.842,23
76.273.969,43
646.660.412,31
Finanzielle Passiva am 1.1.2015
3.740.401.878,27
1.978.460.844,84
1.369.937.418,77
Vermögenspassiva am 1.1.2015
203.324.006,50
229.119.292,96
69.069.546,05
363.373.753,41
Nettovermögen am 1.1.2015
9.842.439.144,85
9.843.299.527,76
Vermögensanpassung im Haushaltsjahr 2015
860.382,91
(1) Die allgemeine Rechnungslegung des Landes für das Haushaltsjahr 2015, bestehend aus der Finanzrechnung der Haushaltsgebarung und aus der allgemeinen Vermögensrechnung, ist genehmigt.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Kundmachung im Amtsblatt der Region in Kraft.
Dieses Gesetz ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es als Landesgesetz zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.