- Kehrtarife
a) Private und landwirtschaftliche Gebäude1. Kamine
1.1. Kamine für Herde und Öfen
bis 20 cm Ø = bis 314 cm²
über 20 bis 39 cm Ø = über 314 bis 1194 cm²
über 39 cm Ø = über 1194 cm²
Ortsklasse A
10,07 €
13,52 €
17,80 €
Ortsklasse B
12,07 €
16,28 €
21,38 €
1.2. Kamine für Heizungen und Warmwasseraufbereitungsanlagen
bis 20 cm Ø = bis 314 cm²
über 20 bis 39 cm Ø = über 314 bis 1194 cm²
über 39 cm Ø = über 1194 cm²
Ortsklasse A
1,52 €
2,27 €
3,10 €
Ortsklasse B
1,86 €
2,76 €
3,73 €
2. Verbindungsstücke
bis 20 cm Ø = bis 314 cm²
über 20 bis 39 cm Ø = über 314 bis 1194 cm²
über 39 cm Ø = über 1194 cm²
Ortsklasse A
1,52 €
2,00 €
3,10 €
Ortsklasse B
1,86 €
2,42 €
3,73 €
3. Herde
bis 70 cm Breite
über 70 bis 100 cm Breite
über 100 cm Breite
Ortsklasse A
8,48 €
12,00 €
14,69 €
Ortsklasse B
10,21 €
14,42 €
17,65 €
4. Öfen
Jede Art von Öfen
Ortsklasse A
8,48 €
Ortsklasse B
10,21 €
5. Heizungen und Feuerstätten für Warmwasseraufbereitung mit flüssigen und gasförmigen Brennstoffen
bis 35 kW
bis 350 kW für jedes weitere kW
351 kW
über 351 kW für jedes weitere kW
Ortsklasse A
19,32 €
0,08 €
46,21 €
0,07 €
Ortsklasse B
23,25 €
0,10 €
55,46 €
0,08 €
6. Heizungen und Feuerstätten für Warmwasseraufbereitung mit festen Brennstoffen
bis 35 kW
bis 350 kW für jedes weitere kW
351 kW
über 351 kW für jedes weitere kW
Ortsklasse A
23,18 €
0,10 €
55,45 €
0,08 €
Ortsklasse B
27,90 €
0,12 €
66,56 €
0,10 €
7. Abgaskontrolle
Gasförmiger und flüssiger Brennstoff
36,17 €
Festbrennstoff
45,34 €
8. Arbeitsstunde
Meister – Geselle
32,43 €
Lehrling
15,46 €
b) Öffentliche Gebäude, Gebäude, in denen Industrie-, Handwerks-, Handels-,
Tourismus- oder Dienstleistungstätigkeiten ausgeübt werden, sowie Kasernen
1. Kamine
bis 20 cm Ø = bis 314 cm²
über 20 bis 39 cm Ø = über 314 bis 1194 cm²
über 39 cm Ø = über 1194 cm²
Ortsklasse A
1,52 €
2,27 €
3,10 €
Ortsklasse B
1,86 €
2,76 €
3,73 €
2. Verbindungsstücke
bis 20 cm Ø = bis 314 cm²
über 20 bis 39 cm Ø = über 314 bis 1194 cm²
über 39 cm Ø = über 1194 cm²
Ortsklasse A
1,52 €
2,00 €
3,10 €
Ortsklasse B
1,86 €
2,42 €
3,73 €
3. Herde
bis 149 cm Breite
über 149 bis 220 cm Breite
über 220 cm Breite
Ortsklasse A
16,28 €
23,25 €
28,63 €
Ortsklasse B
19,52 €
27,86 €
34,35 €
4. Öfen
jede Art von Öfen
Pizzaöfen
Ortsklasse A
11,58 €
13,94 €
Ortsklasse B
15,52 €
18,62 €
5. Heizungen und Feuerstätten für Warmwasseraufbereitung mit flüssigen und gasförmigen Brennstoffen
bis 35 kW
bis 350 kW für jedes weitere kW
351 kW
über 351 kW für jedes weitere kW
Ortsklasse A
19,32 €
0,08 €
46,21 €
0,07 €
Ortsklasse B
23,25 €
0,10 €
55,46 €
0,08 €
6. Heizungen und Feuerstätten für Warmwasseraufbereitung mit festen
Brennstoffen
bis 35 kW
bis 350 kW für jedes weitere kW
351 kW
über 351 kW für jedes weitere kW
Ortsklasse A
23,18 €
0,10 €
55,45 €
0,08 €
Ortsklasse B
27,90 €
0,12 €
66,56 €
0,10 €
7. Abgaskontrolle
Gasförmiger und flüssiger Brennstoff
36,17 €
Festbrennstoff
45,34 €
8. Arbeitsstunde
Meister – Geselle
32,42 €
Lehrling
15,46 €
- Die Kehr- und Überprüfungsgebühren richten sich nach folgenden Ortsklassen:
- Ortsklasse A betrifft alle Gebäude in zusammenhängend verbauten Gebieten aller Gemeinden Südtirols,
- Ortsklasse B betrifft alle Gebäude, die von zusammenhängend verbauten Gebieten mehr als einen Kilometer entfernt sind.
- Als zusammenhängend verbaut gilt ein Gebiet mit mehr als 15 Gebäuden, sofern der Abstand zwischen den jeweiligen Gebäuden 100 Meter nicht übersteigt.
- Für außerplanmäßige Dienstleistungen wird ein Zuschlag von 100 Prozent berechnet, ebenso für jene an Sonn- und Feiertagen sowie während der Nachtzeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr.
- Wer sich weigert, die vom Kaminkehrer oder von der Kaminkehrerin ordnungsgemäß angekündigte Kehr- oder Überprüfungsarbeit durchführen zu lassen, muss beim neu festgesetzten Kehrtermin einen Zuschlag von 30 Prozent bezahlen.
- Werden nach Vereinbarung mit dem Benutzer oder der Benutzerin nur Teile einer Feuerungsanlage gereinigt und überprüft, so ist für diese ein Zuschlag von 30 Prozent zu zahlen.
- Die in den Kehrtarifen nicht ausdrücklich angeführten Dienstleistungen werden stundenweise vergütet.
- Die Tarife sind Höchsttarife und können beliebig unterschritten werden. Sie verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
- Die Tarife werden alle drei Jahre dem vom Zentralinstitut für Statistik für die Gemeinde Bozen errechneten Index der Verbraucherpreise für Arbeiter- und Angestelltenfamilien angepasst.
- C) Näheres zu den Tarifen
- Die unter Buchstabe a) Ziffer 1.1 angeführten Tarife gelten unabhängig von der Länge des Kamins und unterscheiden sich ausschließlich nach dem lichten Querschnitt.
- Die unter Buchstabe a) Ziffer 1.2 und die unter Buchstabe b) Ziffer 1 angeführten Tarife werden nach dem jeweiligen lichten Querschnitt auf der Basis eines Meterpreises berechnet. Die Länge des Kamins wird von der Kaminmündung bis zur Kaminsohle gemessen, unabhängig von der Höhe des Anschlusses der Feuerstätte. Bis 50 Zentimeter wird abgerundet, ab 51 Zentimeter auf den nächsten Meter aufgerundet.
- Die unter den Buchstaben a) und b) Ziffer 2 angeführten Tarife werden nach Länge und Querschnitt berechnet. Bis 50 Zentimeter wird abgerundet, ab 51 Zentimeter wird auf den nächsten Meter aufgerundet.
- Die unter den Buchstaben a) und b) Ziffer 3 angeführten Tarife werden nach Breite der Herde von Außenkante zu Außenkante berechnet.
- Die unter den Buchstaben a) und b) Ziffer 4 angeführten Tarife gelten für jeden einzelnen Ofen, unabhängig von dessen Größe. Ausgenommen sind gemauerte Öfen, bei denen die Putzkapseln eingemauert sind.
- Der unter den Buchstaben a) und b) Ziffer 7 angeführte Tarif gilt für die Abgaskontrolle.
- Bei dem unter den Buchstaben a) und b) Ziffer 8 angeführten Stundensatz wird jede angefangene halbe Stunde berechnet.