Veröffentlicht im Beibl. Nr. 3 zum A.Bl. vom 16. Februar 1999, Nr. 9.
(1) Auf Antrag einer der Parteien finden Treffen zwischen dem Betrieb und der Gewerkschaft statt, die darauf ausgerichtet sind, die Probleme des Bereichs außerhalb der Krankenhausaufnahme und insbesondere der fachärztlichen Ambulatoriumstätigkeit aufzugreifen und zu lösen.
(2) Diese Treffen finden möglichst außerhalb der Dienstzeit statt und werden, für höchstens zwei Ärzte, als Verlängerung der Dienstzeit vergütet. Falls zustehend, werden die Fahrtspesen erstattet.