Bad / Dusche mit Betreuung
Die Leistung wird gewährt, wenn die Person physisch und/oder psychisch beeinträchtigt ist und aufgrund dessen außerstande ist, selbst angemessen für ihre körperliche Hygiene zu sorgen sowie keinen Zugang zu geeigneten sanitären Anlagen hat.
Bad / Dusche ohne Betreuung
Die Leistung wird gewährt, wenn die Person aufgrund sozialer Benachteiligung keinen Zugang zu geeigneten sanitären Anlagen hat und nach Einschätzung der Einsatzleiterin ohne Eigengefährdung in der Lage ist, selbst-ständig zu baden bzw. zu duschen.
Fußhygiene (Fußpflege)
Hat die Person keine Beeinträchtigung, ist unter Berücksichtigung der allgemeinen Zugangskriterien 1 und 2 ein Zugang grundsätzlich ab 70 Jahre möglich.
Die Leistung wird im Normalfall in der Tagesstätte der Hauspflege erbracht. Diese Leistung kann nur dann am Wohnort angeboten werden, wenn die Person in ihrer Mobilität eingeschränkt ist und keine Begleitung durch Angehörige/Bekannte in die Tagesstätte möglich ist.
Die Leistung ist nach fachlicher Einschätzung der Einsatzleitung in Ausnahmesituationen im Sinne der sozialen Vorsorge und Prävention in Abweichung der Voraussetzungen auch denjenigen Personen zugänglich zu machen, bei denen darauf abgezielt wird, einen als unbedingt notwendig erachteten Erstkontakt herzustellen.
Wäsche auf Rädern
Die Leistung wird gewährt, wenn die Person physische, psychische oder soziale Probleme aufweist und deshalb keine Möglichkeit hat, die Wäsche selbstständig zu reinigen.
Es sind keine familiären oder außerfamiliären Ressourcen vorhanden oder organisierbar, welche eine Reinigung der Wäsche garantieren.