1. Im Sinne des Artikels 11 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission vom 5. September 2008 ist die Verwendung von Kuhtrainern verboten, da die Unterdrückung von natürlichen Bewegungen und Verhaltensweisen zu Verhaltensstörungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann.