1. Beiträge können für Ausgaben gewährt werden, die die Beratung, die Weiterbildung und die Wissensvermittlung im Bereich der Vermietung von Gästezimmern und Ferienwohnungen betreffen. Kein Beitrag wird gewährt für laufende Betriebskosten, wie Verwaltungs-, Steuer- und Rechtsberatung, Werbeausgaben und Ähnliches.
2. Beiträge können ab einer Mindestausgabe von 1.000,00 Euro gewährt werden. Pro Beratungs-/Weiterbildungstag darf der Höchstbetrag von 900,00 Euro nicht überschritten werden, einschließlich der Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung.
3. Die Ausgaben, für die ein Beitrag gewährt wird, dürfen den Höchstbetrag von insgesamt 10.000,00 Euro pro Jahr nicht überschreiten.