1. Der Ausbildungslehrgang erstreckt sich über zwei Schuljahre und gliedert sich in:
a) Ausbildungslehrgang - 24 Kreditpunkte auf der Grundlage des Ministerialdekretes vom 10. August 2017, Nr. 616, in den Bereichen Pädagogik/Didaktik, Psychologie und Methodik,
b) teilweise verschränkte didaktisierende und reflektierende Einheiten durch Expertinnen und Experten,
c) Praxismodule zu Besonderheiten der Südtiroler Schule und definierten Schwerpunkten,
d) Anwendungsaufträge für den eigenen Unterricht,
e) Hospitationen,
f) Dokumentation der persönlichen Kompetenzentwicklung,
g) Tätigkeiten rund um die Begleitung durch die Mentorinnen und Mentoren,
h) Planung, Durchführung und Diskussion einer Projektarbeit.
2. Die zuständige Landesdirektorin oder der zuständige Landesdirektor legt das Ausmaß der einzelnen Elemente des Ausbildungslehrgangs fest.
3. Die zuständige Landesdirektorin oder der zuständige Landesdirektor gewährt jenen Lehrpersonen ein Bildungsguthaben, die
a) zu Beginn der Ausbildung die ganze Berufseingangsphase oder das erste Jahr davon oder die grundsätzliche Eignung erfolgreich abgeschlossen haben, oder
b) bei der Anmeldung zum Ausbildungslehrgang eine mindestens dreijährige Unterrichtserfahrung mit gültigem Studientitel und den vorgesehenen Ergänzungsprüfungen aufweisen können (1 Jahr davon mindestens im Unterrichtsfach, für welche die Ausbildung vorgesehen ist).
4. Weitere Bildungsguthaben definiert und gewährt der Lehrgangsrat gemäß Artikel 12 des Beschlusses Nr. 752/2021 in geltender Fassung.