1. Die Teile des Ausbildungslehrgangs gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben b) und c) werden von Expertinnen und Experten im jeweiligen Bereich durchgeführt, die von der Bildungsdirektion als Referentinnen und Referenten für einen bestimmten Ausbildungsschwerpunkt beauftragt werden. Die Expertinnen und Experten planen (wo vorgesehen gemeinsam mit den Dozentinnen und Dozenten des Ausbildungslehrganges - 24 Kreditpunkte) den Inhalt und Ablauf der jeweiligen Module / Einheiten und verschriftlichen die Planung im Syllabus. Die Expertinnen und Experten nehmen (wo vorgesehen) an den Lehrveranstaltungen der Universität oder des Konservatoriums teil. Die Expertinnen und Experten unterstützen und begleiten die auszubildenden Lehrpersonen bei der Umsetzung der Theorie in die Praxis und planen die darauf abgestimmten Praktika und Hospitationen, indem sie Aufgabenstellungen und Beobachtungsaufträge formulieren oder bei deren Formulierung Hilfestellung leisten. Dabei arbeiten sie eng mit den Mentorinnen und Mentoren zusammen. Die Expertinnen und Experten begutachten die erstellten Dokumentationen zu ihrem Bereich und geben den auszubildenden Lehrpersonen Feedback. Die Expertinnen und Experten erstellen die Prüfungsaufgaben und bewerten die Prüfungsleistungen zur Feststellung der erreichten Kompetenz am Ende des jeweiligen Moduls. Jede Expertin / jeder Experte ist in der Regel für ca. 20 auszubildende Lehrpersonen zuständig.