1. Durch Stichprobenkontrollen an mindestens sechs Prozent der Eingriffe und Maßnahmen, für die ein Beitrag gewährt wurde, wird überprüft, ob diese ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
2. Die Auswahl der zu kontrollierenden Investitionen und Maßnahmen trifft eine interne Arbeitsgruppe des Bereichs. Sie geht dabei nach dem Zufallsprinzip vor, anhand einer Liste aller im Bezugsjahr ausgezahlten Beiträge, die keine Rückschlüsse auf die Namen der Begünstigten zulässt. Zudem werden sämtliche Fälle überprüft, die vom Bereich als Zweifelsfälle angesehen werden.
3. Bei Bedarf kann sich der Bereich von anderen Abteilungen der Landesverwaltung unterstützen lassen.
4. Die Kontrollen erfolgen im Rahmen eines Ortsaugenscheins oder durch Anforderung der entsprechenden Unterlagen.