1. Die Beitragsanträge sind bei der Landesabteilung Landwirtschaft auf einem eigenen Vordruck einzureichen. Im Antrag ist Folgendes anzugeben:
a) Name und Größe des Betriebes oder Bezeichnung des Konsortiums,
b) Beschreibung des Vorhabens oder der Tätigkeit, einschließlich des jeweiligen Beginns und Abschlusses,
c) Standort des Vorhabens oder der Tätigkeit,
d) Betrag der Ausgabe,
e) zeitlicher Ablaufplan der Tätigkeiten für Mehrjahresvorhaben.
2. Der Beitragsantrag muss zwischen 1. April und 30. September und jedenfalls vor Beginn der Arbeiten oder vor Tätigung des Ankaufs zusammen mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:
a) endgültiges Projekt mit Sichtvermerk der Gemeinde und entsprechender Eingriffsgenehmigung im Falle von Bautätigkeit oder Infrastrukturarbeiten,
b) detaillierter Kostenvoranschlag eines befähigten Freiberuflers/einer befähigten Freiberuflerin getrennt nach Vorhaben,
c) bei Errichtung von Wasserspeicherbecken die erforderliche Bewilligung im Sinne der Regelung der Stauanlagen und Speicher für öffentliche und private Gewässer,
d) agronomischer technischer Bericht, ausgearbeitet von einem befähigten Freiberufler/einer befähigten Freiberuflerin, mit Angabe des betroffenen Einzugsgebietes, der Ist-Situation, der Investitionsziele und der Begründung für die Investition, der vorgesehenen technischen Lösungen, der Bewertung des Wassereinsparpotenzials, der Methode zur Überprüfung der effektiven Wasserersparnis und aller anderen Voraussetzungen laut Artikel 9 sowie mit der Beschreibung der Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, jeweils sofern zutreffend,
e) die technischen Spezifikationen für die Verlegung der Wasserzähler oder die Beschreibung der bereits vorhandenen Wasserzähler,
f) das Verzeichnis der Grundparzellen des vom Vorhaben betroffenen Bewässerungsgebietes samt Angabe der bewirtschafteten Flächen und der einzelnen Kulturarten,
g) für die Anspruchsberechtigten laut Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben b) und c):
1) Beschluss des zuständigen Konsortialorgans, mit dem das Projekt und die diesbezüglichen Kosten genehmigt werden,
2) Auftrag, mit dem die betroffenen Mitglieder das ansuchende Konsortium mit der Durchführung des Vorhabens laut Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) betrauen.