1. Um die Ordnungsmäßigkeit der Anträge und der folglich gewährten Prämien zu prüfen, führt das Landesamt für Arbeitsmarkintegration Stichprobenkontrollen an mindestens sechs Prozent der genehmigten Anträge durch.
2. Die Auswahl der zu prüfenden Anträge erfolgt nach dem Zufallsprinzip anhand einer Liste aller im Bezugsjahr ausgezahlten Prämien.
3. Zudem werden alle Fälle kontrolliert, deren Überprüfung das Landesamt für Arbeitsmarkintegration für notwendig erachtet.
4. Bei den Kontrollen wird überprüft, ob die Prämienempfänger falsche Erklärungen vorgelegt haben oder solche, die unwahre Angaben enthalten, oder ob sie es unterlassen haben, vorgeschriebene Informationen zu liefern.
5. Unbeschadet der geltenden Bestimmungen für die Fälle von unrechtmäßiger Inanspruchnahme von wirtschaftlichen Begünstigungen hat die festgestellte Verletzung der Bestimmungen laut Artikel 2 Absatz 2 den vollständigen Widerruf und die Rückerstattung der Prämie zur Folge, zuzüglich der gesetzlichen Zinsen von der Zahlung an.