1. Die Anträge können vom 1. Februar bis 31. März eines jeden Jahres ausschließlich in digitaler Form über das hierfür vorgesehene Portal myCIVIS eingereicht werden. Anträge, die nicht über das vorgesehene Portal eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
2. Für jeden Antrag ist die Stempelgebühr in der vorgesehenen Art und Weise zu entrichten.
3. Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:
a) Anagrafische Daten und Kontaktdaten der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers,
b) Anagrafische Daten der Person mit Behinderung,
c) Angaben zum Arbeitsvertrag,
d) Prozentsatz der Invalidität,
e) Angabe der Pflichtquote.
4. Die Angaben, welche bereits im Besitz der öffentlichen Verwaltung sind, werden im Zuge der Antragstellung mittels Web-Services oder anderer geeigneter Formen digitaler Übermittlung zur Verfügung gestellt.