1. Private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen im Rahmen eines befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrags – mit Ausnahme von Arbeit-auf-Abruf-Verträgen – anstellen bzw. beschäftigen, können Antrag auf eine Anstellungsprämie und eine Stabilitätsprämie stellen.
2. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen die Sozial- und Fürsorgebeiträge an NISF/INPS, INAIL und an die Bauarbeiterkassen – wenn die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Anwendung der Verträge im Baugewerbe verpflichtet sind – ordnungsgemäß gezahlt haben.