1. Die vorliegenden Richtlinien regeln die Modalitäten für die Gewährung von Prämien an private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die Anstellung und den Erhalt der Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen in Umsetzung von Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a) des Landegesetzes vom 14. Juli 2015, Nr. 7, über die „Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen", in geltender Fassung, um deren Arbeitseingliederung zu fördern.
2. Die Prämien werden in Anwendung des Art. 34 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union i.g.F. (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) (ABl. EU L 187/1 vom 26.06.2014) gewährt.