(1) Im deutschen Wortlaut von Artikel 52 Absatz 2 Buchstaben von a) bis e) Ziffer 7) des Dekrets des Landeshauptmanns vom 30. Januar 2023, Nr. 5, werden die Worte „in Bereich“ durch die Worte „im Bereich“ ersetzt.
(2) Im deutschen Wortlaut von Artikel 52 Absatz 2 Buchstabe f) Ziffer 5) des Dekrets des Landeshauptmanns vom 30. Januar 2023, Nr. 5, werden die Worte „Abbruch von großen widerrechtlich errichteten Bauten“ durch das Wort „Genehmigungsgesuchen“ ersetzt.
(3) Im deutschen Wortlaut von Artikel 52 Absatz 2 Buchstabe f) Ziffer 7) des Dekrets des Landeshauptmanns vom 30. Januar 2023, Nr. 5, werden die Worte „in Bereich“ durch die Worte „im Bereich“ ersetzt.