1. Die Abteilung Forstwirtschaft kann die ordnungsgemäße Verwendung der Beiträge durch Einsicht in Bücher und Belege vor Ort selbst prüfen oder durch die Agentur für Energie Südtirol-KlimaHaus prüfen lassen.
2. Der Abteilung Forstwirtschaft und der Agentur für Energie Südtirol-KlimaHaus ist jederzeit Zutritt zur Baustelle beziehungsweise zum fertig gestellten Gebäude zu gewähren.
3. Vor Auszahlung des Beitrages werden alle Unterlagen und Ausgabenbelege von der Agentur für Energie Südtirol-KlimaHaus überprüft.
4. Eventuelle Abweichungen zum genehmigten Beitragsantrag in der Endabrechnung werden von der internen Expertenkommission bewertet und diese legt den endgültigen Beitrag fest.