(1) Artikel 51 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 30. Januar 2023, Nr. 5, erhält folgende Fassung:
„Artikel 51
Abteilung Tiefbau
1. Die Abteilung Tiefbau hat nachstehende Zuständigkeiten:
a) Planung, Bauleitung und Abnahmeprüfung für Straßen, Tunnels und Brücken,
b) Programmierung der Bauvorhaben, Überprüfung von Bauplänen,
c) Koordination der einzigen Projektverantwortlichen.
2. Die Abteilung Tiefbau gliedert sich in folgende Organisationseinheiten:
a) Amt für Straßenbau West, das nachstehende Zuständigkeiten hat:
1) Neubauten, Ausbauten und Sanierungen von Straßen, Tunnels und Brücken im Vinschgau und Burggrafenamt,
2) Projektleitungstätigkeiten, Projektierung, Vergabe von Aufträgen, Bauleitung und Abnahmeprüfung,
3) technische Gutachten zu den von den Gemeinden geförderten Bauvorhaben,
b) Amt für Straßenbau Mitte/Süd, das nachstehende Zuständigkeiten hat:
1) Neubauten, Ausbauten und Sanierungen von Straßen, Tunnels und Brücken in Bozen, Unterland/Überetsch und Salten/Schlern,
2) Projektleitungstätigkeiten, Projektierung, Vergabe von Aufträgen, Bauleitung und Abnahmeprüfung,
3) technische Gutachten zu den von den Gemeinden geförderten Bauvorhaben,
c) Amt für Straßenbau Nord/Ost, das nachstehende Zuständigkeiten hat:
1) Neubauten, Ausbauten und Sanierungen von Straßen, Tunnels und Brücken im Eisacktal und im Pustertal,
2) Projektleitungstätigkeiten, Projektierung, Vergabe von Aufträgen, Bauleitung und Abnahmeprüfung,
3) Überprüfung der Sicherheit der bestehenden Brücken,
4) technische Gutachten zu den von den Gemeinden geförderten Bauvorhaben,
d) Verwaltungsamt Tiefbau, das nachstehende Zuständigkeiten hat:
1) Ausschreibungen und Verträge für Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen und Direktaufträge der Abteilung,
2) Verwaltungsakte und Rechnungslegungsunterlagen betreffend Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen sowie diesbezügliche Beratung der Abteilung,
3) Verwaltung der Programmierungs-instrumente für öffentliche Arbeiten, Projektfinanzierung und buchhalterische Verwaltung der finanziellen Ressourcen,
4) Programmvereinbarungen,
5) Voruntersuchung der Verfahren zur Beitragsvergabe an Gemeinden für den Bau, den Ausbau und die Begradigung von Straßen im Landesinteresse.“.