1. Die Förderung nach diesen Kriterien schließt eine Mehrfachförderung der Baumaßnahme nicht aus. Der Begünstigte muss alle - für diese Baumaßnahme gewährten Förderungen erklären, welche jedenfalls nicht den Gesamtbetrag der tatsächlich getätigten Kosten überschreiten dürfen.