1. Im Falle unvollständiger Anträge oder im Falle notwendiger Plausibilitätsprüfungen, werden die Antragstellenden unter Fristsetzung zur Vervollständigung oder Nachreichung von Zusatzunterlagen aufgefordert. Falls die Nachreichung der angeforderten Unterlagen nicht oder nicht fristgerecht erfolgt, werden die Anträge abgelehnt. Abgelehnt werden auch Beitragsanträge, bei denen die Mindestgrenze von 25.000,00 € Beitrag unterschritten wird.