1. Der Antrag kann teilweise oder vollständig abgelehnt oder widerrufen werden, wenn schwerwiegende Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Arbeiten nachgewiesen werden oder andere Förderungsvoraussetzungen nicht eingehalten werden.
2. Im Falle der unrechtmäßigen Inanspruchnahme der wirtschaftlichen Vergünstigungen hat der festgestellte Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Anwendungsrichtlinien den Widerruf der Förderung und die Pflicht zur Rückzahlung des entsprechenden Betrags zuzüglich der gesetzlichen Zinsen zur Folge, die ab dem Auszahlungsdatum der Förderung berechnet werden.