1. Die Abteilung Forstwirtschaft veröffentlicht Aufrufe mit Einreichfrist für Förderanträge.
2. Die Beitragsanträge können von 1. Februar bis zum 31. März jeden Jahres - im Rahmen des ersten Aufrufes eingereicht werden. Falls nach Abschluss des ersten Aufrufes noch Geldmittel zur Fügung sind, kann die Abteilung Forstwirtschaft einen weiteren Aufruf im laufenden Jahr bekanntgeben.
3. Die Beitragsanträge sind vor Baubeginn in elektronischer Form bei der Abteilung Forstwirtschaft unter Verwendung der aktuell gültigen Antragsformulare einzureichen.
4. Dem Antrag sind die auf dem Antragsformular genannten Unterlagen beizufügen:
a) Einreichprojekt (gesamte Projektunterlagen samt technischem Bericht und Zeitplan der Aktivitäten) oder genehmigtes Projekt noch vor Baubeginn. Mit den Arbeiten kann erst nach erfolgter Mitteilung über die Gewährung des Beitrags begonnen werden.
b) CO2 Berechnung der kohlenstoffspeichernden Baustoffe aus nachhaltiger Bewirtschaftung sowie der Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen.
5. Für die Erstanwendung können die Förderanträge bis 30.09.2023 eingereicht werden.
Die Antragsformulare sind abrufbar unter: https://www.provinz.bz.it/land-forstwirtschaft/wald-holz-almen/beitraege.asp