(1) Die vom Artikel 36 des Bereichskollektivvertrags des Personals des leitenden sanitären Verwaltungs-, technischen und berufsbezogenen Bereiches des Landesgesundheitsdienste vom 5. November 2003, VIERTER TEIL vorgesehenen Fonds sind ab dem Jahr 2018 wie folgt neu festgelegt:
a) für die Positionsentlohnung, einschließlich der Stellvertreterzulage:
b) für die Auszahlung der Ergebniszulage: