1. Die Förderung ist abhängig von der Menge der in den Holzbauelementen (Holz und Holzwerkstoffe) und Dämmstoffen gebundenen Kohlenstoffmenge.
2. Der Beitrag beträgt 500 Euro je Tonne gespeichertem Kohlenstoff (t CO2). Anträge mit einem Betrag unter 25.000,00 Euro werden nicht gefördert (Förderuntergrenze).
3. Die maximale Gesamtförderung beträgt 200.000,00 Euro je Baumaßnahme (Förderhöchstgrenze).