(1) Die jährlichen Anfangsbruttogehälter sind ab dem ersten Tag des Monats nach Inkrafttreten dieses Vertrages wie folgt festgelegt:
Einziger Stellenplan, Funktionsbereich A:
• untere Besoldungsstufe: 29.180,33 Euro
• obere Besoldungsstufe: 37.531,74 Euro