In den Winternachtquartieren werden folgende Leistungen garantiert:
- sofortige Aufnahme der Person bei Verfügbarkeit von Aufnahmeplätzen,
- Toiletten und wo möglich Duschen,
- Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern,
- Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen für die Dauer des Aufenthalts und abhängig vom verfügbaren Platz,
- Frühstück und warmes Abendessen in der Einrichtung oder in unmittelbarer Nähe,
- Wäscheservice,
- Kit für die Körperpflege.
Die Gemeinden bieten neben den Plätzen in den Winternachtquartieren vom 1. November bis zum 30. April möglichst auch tagsüber für mindestens fünf Stunden eine Aufenthaltsmöglichkeit für die obdachlosen Personen in beheizten Räumen an. Dies kann auch in den Räumlichkeiten des Winternachtquartiers selbst erfolgen, indem die Öffnungszeiten des Winternachtquartiers verlängert werden.