Die Autonome Provinz Bozen, nachfolgend als Land bezeichnet, möchte im Einklang mit den "Leitlinien zur Bekämpfung der schweren Ausgrenzung von Erwachsenen in Italien", die in der Einheitlichen Konferenz am 5. November 2015 unterzeichnet wurden, eine menschenwürdige Versorgung und Aufnahme von obdachlosen Personen auch während der Wintermonate durch die Gemeinden gewährleisten, die für die Organisation der Dienste für obdachlose Personen zuständig sind.
In Umsetzung des Landesozialplanes 2030, der mit Beschluss der Landesregierung Nr. 486 vom 13. Juni 2023 genehmigt wurde und die Einführung eines landesweit einheitlichen Aufnahmesystems, sowie die Definition der Typologien, Zugangskriterien, Leistungen und Anforderungen für eine qualitative Umsetzung vorsieht, beabsichtigt das Land, zur Unterstützung der Gemeinden, eine stabile Planung und Programmierung der Plätze in den Winternachtquartieren zu fördern.
Das Land fördert die Vernetzung aller bestehenden niederschwelligen Dienste und Angebote für obdachlose Personen (Duschen, Essensangebote, usw.).
Die vorliegenden Leitlinien haben zum Ziel
- die Modalitäten für eine einheitliche Verwaltung der Aufnahme der obdachlosen Personen in den Winternachtquartieren auf Landesebene festzulegen, um den Schutz von Menschenleben zu gewährleisten,
- eine einheitliche Koordinierung der Aufnahmeplätze in den Winternacht-quartieren auf Landesebene zu schaffen, um die Effizienz der Aufnahmen zu verbessern.