(1) Um die Betreuungskontinuität und die dringenden Fälle in den Krankenhausdiensten und auf dem Territorium zu gewährleisten, kann der Sanitätsbetrieb mit dem Einzelnen oder dem interessierten Team, laut den Modalitäten gemäß Absatz 2, des Art. 3 zusätzliche Wachdienste außerhalb der normalen Arbeitszeit vereinbaren.
(2) Innerhalb der vorgesehenen maximalen Wochenstunden, wie von Artikel 6 des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrags und des Bereichskollektivvertrags für das ärztliche und tierärztliche Personal vom 17. Februar 2009 und vom Artikel 7 des Bereichskollektivvertrags für die sanitären Leiter vom 22. Oktober 2009 geregelt, kann das Personal zusätzlichen Wachdienst leisten.
(3) Ausgenommen von den Leistungen des zusätzlichen Wachdienstes sind die Führungskräfte der Gesundheitsberufe und die sanitären Leiter, die Minusstunden hinsichtlich der institutionellen Arbeitszeit haben und jene, für welche besondere Bedingungen, laut Absatz 4, Buchstabe a) und b) des Art. 3 gelten.
(4) Die innerhalb des zusätzlichen Wachdienstes geleisteten Stunden werden in der Regel mit einem Stundenbruttobetrag von 60,00 Euro vergütet.
Hingegen steht ein Stundenbruttobetrag von 65,00 Euro zu, falls der zusätzliche Wachdienst in der Notaufnahme, in einer anderen Krankenhauseinrichtung oder für eine ähnliche oder gleichwertige Disziplin in einer anderen Organisationseinheit als jene der Herkunft durchgeführt wird.2)
(5) Mit einem Gewerkschaftsabkommen, das die unterschiedliche Arbeitsbelastung, die Erbringung der Dienstleistungen außerhalb der gewohnten operativen Einheit, oder die Vielfalt der durchgeführten Maßnahmen berücksichtigt, werden auf Betriebsebene jene Beträge festgelegt, die höher als die in diesem Artikel vorgesehenen Mindestbeträge sind.
(6) In den oben genannten Beträgen sind die für den Feiertags- und Nachtdienst vorgesehenen Zulagen nicht enthalten.
(7) Die Bestimmungen des gegenständlichen Artikels über entsprechenden Mindestbeträge werden auf die an die Bediensteten gezahlten Wachdienste rückwirkend ab 1. Januar 2018 angewandt.